ALLGEMEINES

Angebote, Lieferungen und Leistungen des Bildautors Manfred Horvath erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen. Spätestens durch die Auftragserteilung oder durch die Annahme der Lieferung werden diese Bedingungen anerkannt.

REKLAMATIONEN

Reklamationen, die den Umfang des bereitgestellten Bildmaterials betreffen, werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden.

EIGENTUM, HANDHABUNG, VERÖFFENTLICHUNG UND ÜBERTRAGUNG DER NUTZUNGSRECHTE DER BILDER

Das übersandte Bildmaterial bleibt stets Eigentum von Manfred Horvath. Es wird ausschließlich leihweise vorübergehend zur Verfügung gestellt. Die Bilder werden für den einmaligen bestimmungsgemäßen Verwendungszweck zur Verfügung gestellt. Das Verfremden der Vorlagen ist nicht gestattet. Bereitgestelltes Bildmaterial darf nur mit Zustimmung von Manfred Horvath an Dritte weitergegeben werden. Die Nutzungsrechte an den Bildern dürfen nicht vom Kunden an Dritte weiterübertragen werden.

HONORARE UND GEBÜHREN

Jegliche Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials ist honorarpflichtig, z.B. auch die Verwendung für Layouts, Kundenpräsentation, etc. Die Honorarsätze sind vor der Verwendung zu vereinbaren und richten sich nach Art und Umfang der Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Angaben über Verwendungszweck, Auflagenhöhe, Verbreitungsgebiet und Abbildungsgröße zu machen. Bereitgestelltes Bildmaterial, welches ohne Zustimmung von Manfred Horvath veröffentlicht wurde, wird mit einem Mindesthonorar von € 1.500,- pro Bild abgerechnet. Honorarvereinbarungen gelten – wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich bestätigt – nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck und nur für die erste Auflage in der Originalsprache. Jede weitere Verwendung ist erneut bekanntzugeben und bedarf der vorherigen Zustimmung von Manfred Horvath.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Das Honorar, zuzüglich 20 % MWSt. für Österreich, ist ohne Abzug innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung fällig.

URHEBERVERMERK UND BELEGEXEMPLAR

Ein Urhebervermerk gemäß §13 UrhG wird grundsätzlich verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Bild läßt. Erfolgt die Veröffentlichung ohne Hinweis, werden 100 % Aufschlag auf das vereinbarte Veröffentlichungshonorar verrechnet. Von jeder Veröffentlichung ist stets ein Belegexemplar an Manfred Horvath zu senden.

HAFTUNG

Bei Ansprüchen Dritter, die sich aus der Verwendung des Bildmaterials ergeben sollten, haftet ausschließlich der Verwender.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.